Ab Werk
Jede Transportart
- Kurzbeschreibung
- Der Verkäufer stellt die Ware am benannten Betrieb bereit; der Käufer organisiert fast den gesamten Transport.
- Pflichten des Verkäufers
- Ware verpacken und am benannten Ort bereitstellen.
- Pflichten des Käufers
- Verladen, ausführen, transportieren, bei Bedarf versichern, einführen und zustellen.
- Gefahrenübergang
- Sobald die Ware unverladen zur Verfügung des Käufers steht.
- Versicherung
- Keine verpflichtende Versicherung.
- Ausfuhrabfertigung
- Käufer, mit Hilfe des Verkäufers, falls erforderlich.
- Einfuhrabfertigung
- Käufer.
- Haupttransport
- Käufer.
- Praxishinweis
- Die Ausfuhrabfertigung im Land des Verkäufers kann für den Käufer schwierig sein.